Das Ziel der APP-Besuchsbegleitung ist, dem Kind nach der Trennung oder Scheidung der Eltern Kontakt zu beiden Elternteilen
zu ermöglichen. Langfristig soll eine Beziehung zwischen dem Kind und dem nicht sorgeberechtigten Elternteil angebahnt und
gesichert werden, die in weiterer Folge auch unbegleitete Kontakte möglich und verantwortbar macht. Die APP-Wien hat sich
auf besonders schwierige Fälle spezialisiert. Aus diesem Grund schließt das Konzept eine intensive Vorbereitung beider
Elternteile mit ein. So soll Besuchsbegleitung nicht nur ein Treffen von Kind und nicht sorgeberechtigtem Elternteil
in geschütztem Rahmen ermöglichen, sondern darüber hinaus daran mitwirken, dass die durch Scheidung und Trennung belastete
Beziehung sich für die Entwicklung des Kindes in förderlicher Weise verändert.
Was ist Besuchsbegleitung?
Viele Kinder und Jugendliche haben nach der Trennung der Eltern keinen oder nur unregelmäßigen Kontakt zum „weggeschiedenen“
Elternteil. Manchmal liegt es daran, dass der obsorgeberechtigte Elternteil Sorge um das Wohl oder die Sicherheit des
Kindes während der Besuchskontakte hat oder Einflussnahmen auf das Kind befürchtet, die das Kind zusätzlich belasten
könnten; oder dass (noch) nicht genügend Vertrauen in die Verlässlichkeit des anderen Elternteils besteht oder das Kind
Widerstände gegen Besuchskontakte äußert.
In all diesen Fällen bietet die APP-Besuchsbegleitung einen geschützten Rahmen an, in dem das Kind Kontakt zum getrennt
lebenden Elternteil haben kann; in dem durch die Unterstützung von BesuchsbegleiterInnen eine behutsame (Wieder-)Annäherung
zwischen Kind und Elternteil stattfinden kann und in dem den Eltern eigene BeraterInnen zur Verfügung stehen, bei denen sie
ihre Ängste und Sorgen deponieren und Lösungen dafür finden können.
Die Besuchsbegleitungen sind nicht auf eine bestimmte Zeitdauer beschränkt und finden zu den folgenden Zeiten statt:
Mo bis Do ab 16.00, Fr. ab 14.00 und an Feiertagen und Wochenenden ganztägig.
Was umfasst Besuchsbegleitung?
- drei vorbereitende Gespräche mit der Mutter
- drei vorbereitende Gespräche mit dem Vater
- jeweils ein Kennenlerngespräch der Elternteile mit dem/der Besuchsbegleiter/in
- ein Kennenlerngespräch mit dem Kind/den Kindern und dem/der BesuchsbegleiterIn
- Begleitung der Besuchskontakte
- nach dem ersten Besuchskontakt jeweils ein Gespräch mit der Mutter und dem Vater*
- bei Bedarf Elterngespräche während der Zeit der Besuchsbegleitung*
- bei Bedarf Anbahnung weiterer Maßnahmen (Erziehungsberatung, Diagnostik, Scheidungskindergruppe, Psychotherapie etc.)*
Für wen kommt Besuchsbegleitung in Frage?
- Für Familien, in denen ein Elternteil nach Trennung oder Scheidung keinen Kontakt zu seinem Kind bzw. zu seinen Kindern mehr hat.
- Für Familien, in denen sich der obsorgeberechtigte Elternteil Besuchskontakte zwischen Kind(ern) und anderem Elternteil wünscht, der nicht sorgeberechtigte Elternteil jedoch nicht kooperativ scheint.
- Für Eltern, denen es nach einer Trennung oder Scheidung nicht mehr möglich ist, sich mit der Ex-Partnerin/dem Ex-Partner in einer Weise zu verständigen, die für das Kind bzw. die Kinder nicht belastend ist.
- Für Kinder und Jugendliche, die lange Zeit keinen Kontakt mehr zu einem Elternteil oder Angehörigen hatten, wodurch eine besonders behutsame Anbahnung von Kontakten und Beziehungsaufbau notwendig ist. Im Regelfall geht es um die Beziehung zu einem Elternteil, meistens dem Vater. Indiziert kann aber auch sein, die Beziehung zu einem Großeltern-, Stiefeltern- oder Pflegeelternteil zu sichern.
- Für Familien, in denen unbegleitete Kontakte zwischen Kind(ern) und Elternteil zum Schutz des Kindeswohls nicht möglich sind.
- Für Familien, die vom Gericht oder Jugendamt die Auflage zu Besuchsbegleitung haben und für Familien, die sich
freiwillig dafür entscheiden.
Kosten
Die APP-Besuchsbegleitung wird durch das Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen und Konsumentenschutz
gefördert. Die Elterngespräche in der Eingangsphase sind kostenlos. Jede Besuchsgleitung kostet 1,50 Euro pro Elternteil.
Alle sonstigen mit * bezeichneten Leistungen werden nicht gefördert und sind deshalb kostenpflichtig.
Kontakt
Wir ersuchen Sie, vor Überweisung einer Familie Kontakt mit Mag.a Barbara Lehner von der APP-Hotline aufzunehmen,
um zu klären, wie der Überweisungskontext im Einzelfall angemessen gestaltet werden kann.
APP Besuchsbegleitungs-Hotline ---- 0664/44 20 535 ----
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Zum Besuchscafé:
Besuchscafé: CAFÉ TRIANGEL
Das „Cafè Triangel“ hat das Ziel, einen Beitrag zu leisten, den Kontakt der Kinder zu dem Elternteil, mit dem sie nicht mehr zusammenleben, aufrechtzuerhalten und als lustvoll zu erleben.
Das „Café Triangel“ ist ein Ort
- an dem Kinder und der getrennt lebende Vater oder die getrennt lebende Mutter in betreuter Form miteinander in Kontakt treten können;
- an dem getrennt lebende Väter oder Mütter in der Kontaktaufnahme zu
ihren Kindern (möglicherweise nach einem längeren Kontaktabbruch) Unterstützung finden;
- an dem getrennte Väter oder Mütter mit ihren Kindern einfach eine nette Zeit verbringen und mit anderen Kindern
und Vätern oder Müttern, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, in Kontakt treten wollen;
- an dem die Möglichkeit besteht, sich mit psychoanalytisch-pädagogischen ErziehungsberaterInnen auszutauschen.
Zielgruppen
- Väter oder Mütter, die das Café Triangel als Freizeitangebot nutzen wollen;
- Eltern, die eine Wiederanbahnung der Kontakte zwischen dem Kind und dem möglicherweise längere Zeit abwesenden Elternteil möchten;
- Eltern, die Besuchsbegleitung in Anspruch nehmen wollen, die Wartezeit dafür jedoch zu lang ist;
- Eltern, die eine Übergangslösung zwischen Besuchsbegleitung und unbegleiteten Kontakten suchen;
- Eltern, die nach beendeter Besuchsbegleitung eine betreute Form des Kontaktes möchten.
Geboten wird
Eine angenehme Atmosphäre, in der ein feines Beisammensein von Müttern, Vätern und Kindern möglich ist.
Kaffee, Getränke und Kuchen, Spielsachen, Spiele und Kinderbücher stehen zur Verfügung.
Hausordnung
Nicht gestattet ist es, in den Räumlichkeiten des Besuchscafés zu rauchen, ebenso ist von jeglichem Konsum von Alkohol und Drogen vor und während des
Aufenthaltes im Café Abstand zu nehmen.
Im Entwicklungsinteresse der Kinder ist es auch nicht gestattet, über den anderen Elternteil schlecht zu reden oder das Kind über diesen auszufragen.
Die Eltern sind ferner angehalten, zu bedenken, dass, wenn sie Spielsachen, Spiele und Kinderbücher mitbringen, diese auch von anderen Kindern mitbenützt werden könnten.
Öffnungszeiten, Anmeldung, Rahmenbedingungen & Kosten
- Das Café Triangel hat derzeit an zwei Samstagen im Monat, je drei Stunden, geöffnet und hat Platz für maximal
6 Kinder und deren Mütter bzw. Väter. Eine allmähliche Ausdehnung der Öffnungszeiten ist vorgesehen.
- Telefonische Voranmeldung: 0664/73623317
- Ort des Treffens zwischen getrennt lebenden Vätern bzw. Müttern und ihren Kindern ist ausschließlich das Café Triangel.
- Kosten pro Kind: 40 Euro für maximal 3 Stunden.
- Absageregelung: Absagen müssen bis spätestens Freitag Mittag erfolgen. Wird ein
gebuchter Termin nicht in Anspruch genommen, muss der Betrag von 40 Euro dennoch eingehoben werden.
Unterschiede zum Angebot der „Besuchsbegleitung“ der APP
- Es gibt keine Kontakte der Betreuungspersonen zum Gericht oder zum Amt für Jugend und Familie und auch keine vorbereitenden Elterngespräche;
- Das Team ist konstant, aber die Betreuungspersonen wechseln;
- das Angebot kann bei geringeren Wartezeiten kurzfristiger in Anspruch genommen werden;
- Väter und Mütter können anderen Vätern und Müttern, die sich in derselben Situation befinden, begegnen;
- Die Atmosphäre, vor allem für die Eltern, ist aufgrund dessen lockerer.
Das Besuchscafé-Team
- Mag.a Natascha Almeder
- Mag.a Sandra Geisler
- Mag.a Barbara Laggner
- Mag.a Karin Madensky-Zinnecker
- Mag. Thomas Wenter
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