Für Supervisoren/innen
Auch in der herkömmlichen
Supervisionsarbeit kann es vorkommen, dass der/die Supervisor/in über Kenntnisse des Fachgebiets, in welchem die
Supervisanden arbeiten, verfügen möchte.
Soweit Supervisoren/innen mit Pädagogen/innen arbeiten, könnten solche Kenntnisse relevant sein, um die allgemeine
Berufssituation der Pädagog/innen besser zu verstehen, aber auch um beurteilen zu können, ob deren Praxis eigentlich
gegenüber den betroffenen Kindern verantwortbar ist.
Manchmal bedarf es vielleicht auch vertiefter fachspezifischer Kenntnisse, um einen einzelnen schwierigen Fall lösen
zu können.
Eine solche pädagogische Weiterbildung kann in Form von Vorträgen oder Workshops stattfinden (wobei die jeweiligen
Themen mit den Supervisoren/innen festgelegt werden), oder in Form einer fallbezogenen Einzelberatung.
Informationen:
Informationen über Kontakt, die Vermittlung von Referent/innen bzw. Berate/innern erfolgt über
Mag. Inge Pröstler Tel. ++43/(0)1 47 84 075
Honorar: nach Vereinbarung
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Für Mediatoren/innen und Familienrichtern/innen
Seminare und Beratung
Ein gewisses Maß an Kenntnissen
über die psychische Bedeutung, welche eine Scheidung oder Trennung der Eltern für die Kinder hat;
wie die Kinder mit dieser Belastung umgehen; welche Bedingungen sie benötigen, um diese einschneidende
Erfahrung gut zu bewältigen;
welche Anzeichen darauf hindeuten, dass die Kinder Hilfe benötigen u.a.m.,
ist auch für die Arbeit der Mediatoren/innen und Familienrichter/innen unabdingbar.
Es ist zwar nicht ihre Aufgabe, pädagogische Beratung zu leisten, wohl aber – als Person des elterlichen Vertrauens
bzw. als Autoritätsperson - zu erkennen, wann bzw. im Hinblick auf welche Art von Problemen Maßnahmen, die über
Mediation oder gerichtliche Regelungen hinausgehen, ergriffen werden müssten (Erziehungsberatung, psychotherapeutische
oder sozialpädagogische Maßnahmen oder auch Paar-bzw.-Familientherapie)
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Das Schicksal von Scheidungskindern bildet ein Schwerpunktthema der theoretischen und praktischen Arbeit der APP.
Die diesbezüglichen Kompetenzen der APP-Mitarbeiter/innen lassen sich für Mediatoren oder Familienrichter auf verschiedene
Arten nützen:
in der Ausbildung
in Form von Fortbildungsworkshops
durch Vorträge zu spezifischen Fragen auf Kongressen oder Symposien
in Form von psychoanalytisch-pädagogischer Einzel - oder Gruppensupervision (zur psychoanalytisch-pädagogischen
Supervision vgl. auch Seite 32 in dieser Broschüre)
Kontakt:
(nähere Informationen, Themenfestsetzung, Vermittlung von Referenten, Workshop-Leitern oder Supervisoren/Beratern)
Univ.-Doz. Dr. Helmuth Figdor Tel. ++43/(0)1 586 85 66
Honorar: Nach Vereinbarung
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Interdisziplinäre Fallbesprechungsgruppe
In den letzten Jahren hat sich in mehreren Städten Deutschlands, aber auch in Graz, Innsbruck und Wien eine
interessante und überaus fruchtbare Form direkter, indirekter und prophylaktischer Hilfe für Scheidungskinder bzw.
deren Familien entwickelt: lokale interdisziplinäre Fallbesprechungsgruppen bzw. Arbeitskreise. Im Idealfall sollten
in einer solchen Gruppe folgende Berufe vertreten sein:
- Familienrichter - Sozialpädagogen
- Rechtsanwälte - Kinderärzte
- Mediatoren - Psychiater / Gutachter
- Erziehungsberater - Kindergarten-Erzieherinnen/ Leiterinnen
- Familientherapeuten - Lehrer / Schuldirektoren
- Kinderpsychotherapeuten - Sozialarbeiter / Jugendamt
In 14-tägigen oder monatlichen Abständen würde sich eine solche Gruppe treffen und sich jeweils einen bestimmten Fall
gemeinsam anschauen.
Durch die Vielzahl verschiedener Kompetenzen
kann ein Fall in besonders umfassender Weise verstanden und können geeignete Hilfsangebote entwickelt werden;
besonders die Einbeziehung von Kindergarten und Schule könnte für Scheidungskinder Unterstützungsmöglichkeiten
eröffnen, die normalerweise ganz ungenutzt bleiben;
die verschiedenen Berufe sind nicht nur durch einen einzelnen Vertreter, sondern indirekt auch durch dessen
fachspezifischen Kontakte und institutionellen Verknüpfungen in der Gruppe repräsentiert. Daher ist es möglich, für
einen Fall die notwendige Hilfe auch tatsächlich zu organisieren;
dabei handelt es sich um fachliche und institutionelle Kontakte, die von jedem/r Teilnehmer/in auch in Zukunft
genützt werden können – auch wenn der betreffende Fall nicht Gegenstand der interdisziplinären Gruppe war;
durch die jeweils ganz anderen theoretischen und praktischen Zugänge lernen die Teilnehmer/innen auch voneinander
und auf diese Weise die Komplexität eines Falles besser verstehen;
und schließlich eröffnen sich für die Fachleute auch Hilfsmöglichkeiten, an die sie bislang vielleicht gar
nicht gedacht haben.
Erfahrungsgemäß besteht das größte Problem darin, eine solche Gruppe zu organisieren.
Wir schlagen folgenden Weg vor:
Interessierte – einzeln oder (natürlich besser) zu zweit oder zu dritt – nehmen mit der APP Kontakt auf.
Mit dieser Kernperson bzw. -gruppe wird das weitere Vorgehen besprochen und die Kontaktsuche organisiert.
Dabei bieten wir natürlich unsere eigenen fachlichen Beziehungen zu Vertretern der fraglichen Berufsgruppen an.
Moderation der Gruppe und Kontakt:
Univ.-Doz. Dr. Helmuth Figdor Tel. ++43/(0)1 586 85 66
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